Die deutsche Tafel e.V. - Lebensmittel für Bedürftige 

 

Ein Alleinstehender erwerbsfähiger Hilfebedürftiger erhält 416 Euro Hartz 4. Davon muss er neben seinem Lebensunterhalt auch etwaige Verträge und Rechnungen bezahlen. Häufig stellt dies den Betroffenen vor eine große Herausforderung, die er nicht allein bewältigen kann. Abhilfe schafft die deutsche Tafel e.V. Worum es sich dabei handelt und wer die Dienste der Tafel in Anspruch nehmen kann, klärt die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. auf ihrem kostenlosen Ratgeberportal. - Isabel Frankenberg

 

Bei Hartz4-Bezug können verschiedenste Leistungen in Anspruch genommen werden. Einen davon stellt die deutsche Tafel e.V. dar. Diese wird von Privatpersonen sowie verschieden Unternehmen, darunter z.B. einige große Supermarktketten, unterstützt. Die stellen der Tafel Sachspenden in Form von Lebensmitteln,Hygieneartikeln oder aber Möbeln zur Verfügung. Bei den Lebensmitteln handelt es sich um jene, welche zwar qualitativ in Ordnung sind, jedoch in den Supermärkten bereits weggeworfen wären worden. Doch auch Geldspenden werden von der Tafel gerne entgegengenommen.

 

Die gespendete Ware wird dann von den Mitarbeitern bei den Förderern abgeholt und an die einzelnen Zweigstellen verteilt. Bei den Mitarbeitern handelt es sich um Ehrenamtliche, die demnach kein Geld für ihre Mühen erhalten. Diese sorgen dafür, dass die Tafel grundsätzlich wie ein Supermarkt funktioniert, in dem Bedürftige mit Hilfe eines Nachweises Lebensmittel kostenlos oder zu einem sehr geringen Preis erhalten.

 

In einigen Städten Deutschland befinden sich größere Tafeln. Diese organisieren neben den „Supermärkten“ auch Cafés und Treffpunkte. Dort können bspw. kostenlose Mahlzeiten oder eine Hausaufgabenbetreuung für Kinder in Anspruch genommen werden. Außerdem finden mehrmals im Jahr Bücherbörsen und Kleidermärkte statt. Häufig können die Bedürftigen dann Möbel und Haushaltsgeräte zu Sonderkonditionen erhalten. Meist gibt es für solche Aktionen feste Termine, welche den Bedürftigen mitgeteilt werden.

 

Grundsätzlich kann jeder Bedürftige die Hilfe der Tafel in Anspruch nehmen. Eine Hilfebedürftigkeit liegt immer dann vor, wenn es sich beim Betroffenen um einen Geringverdiener, Erwerbsminderungsrentner oder Hartz4-Empfänger handelt. Diese müssen lediglich einen Nachweis über ihre Einkommensverhältnisse vorlegen, um bei der Tafel einkaufen zu können. Hierzu eignet sich auch ein Hartz4-Bescheid. Die Tafel versorgt die Bedürftigen dann unter anderem mit gesunden Lebensmitteln, wie Obst und Gemüse, welches in einem normalen Supermarkt zu teuer wäre. Dadurch wird eine ausgewogene Ernährung der Leistungsempfänger gewährleistet.

 

Weitere Informationen zum Thema „Die deutsche Tafel e.V.“ finden Sie unter www.hartz4.net.

 

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V.

 

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. wurde im Januar 2017 vom Rechtsjournalisten Marcel Weber in Berlin gegründet. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Transparenz im Bereich Sozialrecht zu schaffen, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die wichtigsten Themen zu bieten.

 

Ziel und Zweck der Interessengemeinschaft e.V. ist die Beobachtung sozialrechtlicher Entwicklungen, Analyse und Kommentierung aktueller Rechtsprechungen sowie der Bereitstellung von Informationen und Hilfestellungen für Leistungsempfänger und Interessierte. Dabei verfolgt der Verein keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. In ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins erhalten diese keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins.